Präambel zur Nachhaltigkeitsstrategie des UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V.

Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden und bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien auf 80 Prozent steigern. Alle Sektoren der Volkswirtschaft sollen auf den „1,5-Grad-Zielpfad“ zur Begrenzung der Klimaerwärmung gebracht werden. Die touristische Vermarktung der UNESCO Welterbestätten soll diese Klimaschutzziele reflektieren, denn auch der Tourismus ist für den Klimawandel verantwortlich.

Der Verein stellt sich darüber hinaus den Chancen und Herausforderungen der Nachhaltigkeit und agiert im Sinne der Corporate Social Responsibility (CSR) sowie einer nachhaltigen Vereinsführung.

Der Verein hat sich daher die Aufgabe gestellt, die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDG – Sustainable Development Goals of the United Nations) als Grundlage für sein weiteres Handeln zu nehmen.

Zu Erreichung dieses Zieles sieht der Verein die selbstverpflichtende Umsetzung in den folgenden drei Dimensionen:

  1. Vorbild im eigenen Handeln

Der Verein verpflichtet sich, wertschätzend und ressourcenschonend zu agieren. Er setzt sich dafür quantitative und qualitative Ziele, misst und optimiert diese und kommuniziert die Fortschritte dieses Vorhabens, um Transparenz und Motivation in und für sein Anliegen zu gewinnen.

  1. Engagement mit und für seine Mitglieder

Der Verein engagiert sich in seiner Arbeit für und mit seinen Mitgliedern für einen umwelt-, klima- und sozialverträglichen Tourismus. Er bietet Plattformen, um durch den Informationsaustausch das Bewusstsein seiner Mitglieder zu steigern und gemeinsam Lösungen zur Schaffung nachhaltiger, barrierefreier und digital innovativer Angebote und Produkte zu erarbeiten.

  1. Schärfung der öffentlichen Wahrnehmung

Der Verein verpflichtet sich, für seine touristische Arbeit die Werte des Koalitionsvertrags 2021 abzuleiten und das Bewusstsein für diese in der nationalen und internationalen Öffentlichkeit zu schärfen:

  1. Gestaltung des Tourismus in einer Form, in der kulturelle und natürliche Güter

bewahrt werden

  1. Pflege und Erhaltung vom regionalem und lokalem Brauchtum und Traditionen durch touristische Angebote
  2. Zusammenführen durch Tourismus von Wissen und Menschen im Sinne der Völkerverständigung
  3. Förderung des ländlichen Raumes durch gezielte touristische Angebote
  4. Förderung eines umwelt-, klima- und sozialverträglichen Tourismus